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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haas Informatik
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Haas Informatik erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Haas Informatik in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen sind für Haas Informatik erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Bei Lieferengpässen sowie
Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
Zu den genannten Preisen werden keine MwSt hinzugerechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch
Haas Informatik steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung
von Haas Informatik durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Haas Informatik die Erfüllung
des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Haas Informatik ist
berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder
den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb
von 4 Tagen nach Warenerhalt Haas Informatik angezeigt werden. Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der
Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Haas Informatik
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen
nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch,
soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte,
oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen Haas Informatik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu
und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung,
mit der das Gerät geliefert wurde, an Haas Informatik zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung
der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Haas Informatik.
§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 14 Tagen
rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost oder eigenem
Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Haas Informatik
auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware
zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns
Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten
oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen
uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf
bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung
überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten
ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
Haas Informatik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
Amriswil ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Amriswil, 15. November 2005
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